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Echter Rabatt oder Lockvogel? So prüfst du Streichpreise

Echter Rabatt oder Lockvogel? So prüfst du Streichpreise

Veröffentlicht am - Aktualisiert am

Ein durchgestrichener Preis wirkt überzeugend, sagt aber erst etwas aus, wenn du weisst, womit verglichen wird. Hier erfährst du, welche Arten von Vergleichspreisen in der Schweiz erlaubt sind und welche Regeln für jede gelten, wie du einen Preis selbst verfolgst, die echte Ersparnis ausrechnest, mit dem Grundpreis Shrinkflation und Bündelfallen entlarvst und wo du einen Verstoss meldest. Das funktioniert bei jeder Aktion, im Januar genauso wie am Black Friday.

Drei Arten von Vergleichspreisen

Massgebend ist die Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Nach Art. 16 darf ein Shop neben dem Preis, den du tatsächlich bezahlst, nur drei Arten von Vergleichspreisen zeigen: seinen eigenen früheren Preis (Selbstvergleich), einen Einführungspreis oder den Preis der Konkurrenz (Konkurrenzvergleich). Die Regeln gelten für Angebote und Werbung an Konsumentinnen und Konsumenten, auch online, und Onlinepreise müssen in Franken angegeben sein.

Art Was der Shop zeigt Was stimmen muss Wie lange
Selbstvergleich, 30-Tage-Regel «CHF 150 statt 200» Der Shop hat den höheren Preis mindestens 30 Tage am Stück verlangt, unmittelbar vorher ohne zeitliche Grenze, auch für weitere Senkungen
Selbstvergleich, Halbierungsregel «CHF 150 statt 200» Der höhere Preis galt unmittelbar vorher tatsächlich höchstens halb so lange, wie der alte Preis galt, maximal zwei Monate
Einführungspreis «Einführungspreis CHF 80, später CHF 100» Der Shop verlangt danach wirklich den höheren Preis und bezeichnet die Art des Vergleichs höchstens halb so lange und maximal zwei Monate
Konkurrenzvergleich, auch UVP «CHF 90, Konkurrenzpreis CHF 120» Andere Anbieter im massgebenden Marktgebiet verkaufen den Grossteil der identischen Ware tatsächlich zu diesem Preis; die Art des Vergleichs wird genannt solange die Konkurrenz tatsächlich zu diesem Preis verkauft

Bei einem Einführungspreis und beim Konkurrenzvergleich muss aus der Werbung hervorgehen, um welche Art von Vergleich es sich handelt. Für alle drei gilt: Der Shop muss seinen Vergleich auf Anfrage belegen können. Regeln aus der EU, etwa die Angabe des tiefsten Preises der letzten 30 Tage, gelten in der Schweiz nicht.

Der Vergleich mit dem eigenen früheren Preis

Der Selbstvergleich ist der häufigste Streichpreis, und die PBV lässt dafür zwei Varianten zu. Der Shop darf wählen, welche er anwendet.

Die 30-Tage-Regel

Hat ein Shop einen Artikel mindestens 30 Tage am Stück zum höheren Preis verkauft, darf er diesen Preis ohne zeitliche Grenze als Vergleich zeigen, auch bei mehreren Senkungen hintereinander. Kostete eine Jacke 30 Tage lang CHF 200, darf der Shop zuerst «CHF 150 statt 200», ein paar Tage später «CHF 120 statt 200» und noch später «CHF 100 statt 200» schreiben.

Nimmt ein Shop einen Artikel vorübergehend aus dem Sortiment und bietet ihn später wieder an, darf er den letzten Vergleichspreis von vor der Pause weiter verwenden. Für dich heisst das: Ein Streichpreis kann rechtmässig sein, auch wenn der Artikel schon lange nicht mehr zum höheren Preis verkauft wurde.

Die Halbierungsregel

Galt der höhere Preis weniger als 30 Tage, kommt meist die Halbierungsregel zum Zug. Der Vergleichspreis darf dann höchstens halb so lange gezeigt werden, wie er tatsächlich verlangt wurde, und höchstens zwei Monate. Kostete ein Artikel 20 Tage lang CHF 18, darf der Shop nur 10 Tage lang mit «statt 18» werben.

Genau hier setzt ein bekannter Trick an: den Preis kurz vor einer Aktion anheben und ihn dann «reduzieren». Das verstösst gegen die PBV, denn der höhere Preis muss unmittelbar vorher tatsächlich gegolten haben, und eine kurze Phase reicht nur für einen entsprechend kurzen Vergleich.

UVP, Prozente und «bis zu»

Viele Shops vergleichen mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, auch Richtpreis oder Katalogpreis genannt. Hersteller und Importeure dürfen solche Empfehlungen veröffentlichen. Als Vergleichspreis im Shop ist die UVP aber nur zulässig, wenn sie die Bedingung für den Konkurrenzvergleich erfüllt, also die meisten Konkurrenten tatsächlich zu diesem Preis verkaufen. Sonst ist sie ein überhöhter Referenzpreis, ein sogenannter Mondpreis, und verstösst gegen die PBV.

Auch Prozentangaben wie «30% Rabatt» gelten als Hinweis auf eine Preisreduktion und werden wie Vergleichspreise beurteilt. Dasselbe gilt nach Art. 17 PBV für bezifferte Hinweise auf Zugaben, Eintauschangebote oder Geschenke. Ein pauschaler Rabatt über mehrere Produkte ist ohne genaue Angaben nur erlaubt, wenn für alle derselbe Satz oder Betrag gilt.

«Bis zu 50%» ist laut SECO zu ungenau und nur zulässig, wenn alle Angebote mit Preis und genauer Bezeichnung aufgeführt sind. Eine Spanne wie «30 bis 70% Rabatt» ist erlaubt, wenn Beispiele für den tiefsten und den höchsten Rabatt genannt werden und die Spanne nicht zu breit ist. Das Bundesgericht beurteilte eine Autowerbung mit «bis 34% unter NP» ohne Referenzpreis und Fahrzeugangaben als Verstoss gegen die Pflicht, das Angebot genau zu bezeichnen.

Den Preis selbst verfolgen

Ob ein Streichpreis den Regeln entspricht, siehst du von aussen nicht. Viel einfacher ist es, den normalen Preis selbst zu kennen. Notiere den Preis eines geplanten Kaufs rund einen Monat vorher, am besten mit einem Screenshot samt Datum. Eine Woche vorher ist zu spät, weil ein Preis dann schon angehoben sein kann.

Zeigt ein Shop einen Preisverlauf an, nutze ihn, und vergleiche zusätzlich direkt bei mehreren Shops. Ist ein Preis seit Monaten stabil, lohnt sich eine echte Senkung. Sinkt er dagegen stetig, spricht das eher fürs Warten, weil der nächste Schritt nach unten wahrscheinlich ist.

Achte auch auf Druckmittel: Anzeigen wie «nur noch 5 an Lager», Countdowns und «Sale»-Etiketten ohne echten Rabatt sollen dich zum schnellen Kauf bringen. Mit deinen eigenen Notizen kannst du sie ruhig ignorieren.

Die echte Ersparnis ausrechnen

Der Rabatt auf dem Etikett ist nicht deine Ersparnis. Massgebend ist der Unterschied zu dem Preis, den du sonst bezahlt hättest. Ein Beispiel: Ein Paar Schuhe ist mit «CHF 120 statt 160» angeschrieben, also 25% günstiger. Deine Notiz vom Vormonat zeigt aber CHF 135. Deine echte Ersparnis beträgt CHF 15 oder rund 11%.

Vorsicht bei kombinierten Rabatten: 30% Rabatt plus 10% Zusatzrabatt ergeben nicht 40%. Aus CHF 100 werden zuerst CHF 70 und dann CHF 63, insgesamt also 37%. Mit dem Rabattrechner rechnest du Endpreis und Ersparnis aus einem Prozentsatz schnell nach.

Grundpreis: Shrinkflation und Bündelfallen erkennen

Bei messbarer Ware muss der Shop nach Art. 5 PBV den Grundpreis angeben, also den Preis pro Liter, Kilogramm, Meter oder einer Teilmenge wie 100 g. Bei vorverpackter Ware müssen Detailpreis und Grundpreis stehen; ausgenommen ist unter anderem Ware, die pro Stück verkauft wird. Ein Brot mit 300 g für CHF 3.30 kostet also CHF 1.10 pro 100 g.

Der Grundpreis ist dein bestes Werkzeug gegen Shrinkflation, denn in der Schweiz gibt es keine Pflicht, eine Packung zu kennzeichnen, die beim gleichen Preis weniger enthält. Die Stiftung für Konsumentenschutz fand zusammen mit dem «Kassensturz» von SRF Fälle, in denen du für dieselbe Menge deutlich mehr bezahlst: eine Käse-Mehrfachpackung schrumpfte beim gleichen Preis von 160 g auf 144 g, was pro Gramm gut 11% mehr bedeutet, eine Margarinepackung wurde rund 25% kleiner, und bei Tampons stieg der Preis pro Stück um rund 10%. Der Konsumentenschutz sammelt Meldungen zu solchen Fällen.

Auch bei Mehrfachpackungen lohnt sich der Blick auf den Grundpreis. Kostet ein Dreierpack mit 3 × 200 g CHF 6.60, sind das CHF 1.10 pro 100 g. Gibt es dasselbe Produkt einzeln mit 250 g für CHF 2.40, bezahlst du nur CHF 0.96 pro 100 g, und die Einzelpackung ist günstiger. Mit dem Preisvergleichsrechner vergleichst du den Preis pro Einheit zwischen Packungen, auch wenn der Shop ihn nicht klar anzeigt.

Einen Verstoss melden

Falsche oder irreführende Angaben über Preise sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unlauter, ebenso irreführend angezeigte Reduktionen neben dem zu bezahlenden Preis und Zugaben, die über den wahren Wert eines Angebots täuschen. Ein vorsätzlicher Verstoss gegen die Preisbekanntgabe kann mit einer Busse bis CHF 20’000 bestraft werden, auch Fahrlässigkeit ist strafbar. Konsumentenorganisationen können zudem zivilrechtlich klagen.

Durchgesetzt wird die PBV von den Kantonen, über die kantonale oder kommunale Gewerbepolizei. Das SECO hat die Aufsicht, beantwortet allgemeine Fragen und veröffentlicht die Liste der zuständigen Vollzugsstellen. Ein zentrales Online-Meldeformular gibt es nicht: Du meldest den Verdacht direkt bei der Stelle deines Kantons oder deiner Gemeinde, am besten mit Screenshots und deinen Preisnotizen. Die Stiftung für Konsumentenschutz bietet Beratung und Musterbriefe.

Dass sich genaues Hinschauen lohnt, zeigen Kontrollen des SECO. Bei einer Prüfung von 644 Produkten in Onlineshops für Möbel, Sport und Unterhaltungselektronik waren beim Vergleich mit dem eigenen früheren Preis und mit der Konkurrenz nur rund 60% der Vergleichspreise korrekt. Vergleiche mit Preisempfehlungen waren meist fehlerhaft: Rund 70% davon wurden beanstandet, bei Möbeln waren 74% und bei Sportartikeln 84% dieser UVP-Vergleiche falsch oder nicht belegt. In 13 Fällen folgte eine Strafanzeige, meist gegen Wiederholungstäter nach Verwarnungen. Bei einer Kontrolle von 2’505 Lebensmittelgeschäften waren Fehler beim Grundpreis das häufigste Problem und betrafen knapp einen Fünftel der Geschäfte.

Was die SECO-Kontrolle fand

Produkte in Onlineshops geprüft
644
korrekt bei Selbst- und Konkurrenzvergleichen
rund 60%
der Vergleiche mit Preisempfehlungen beanstandet
rund 70%
Strafanzeigen
13

Kurz-Check vor dem Kauf

Mit diesen Fragen prüfst du jeden Streichpreis in wenigen Minuten:

  • Welche Art von Vergleich zeigt der Shop: eigener früherer Preis, Einführungspreis oder Konkurrenz- beziehungsweise UVP-Preis?
  • Passt der Preis zu deiner eigenen Notiz von rund einem Monat vorher?
  • Wie hoch ist die echte Ersparnis gegenüber dem Preis, den du sonst bezahlt hättest?
  • Steht bei «bis zu»-Rabatten eine vollständige Liste mit Preisen und genauen Angaben?
  • Ist der Grundpreis tiefer als bei der Einzelpackung oder bei der Konkurrenz?
  • Setzt dich ein Countdown oder eine Lageranzeige unter Druck, die du ignorieren kannst?

Wie du diese Prüfung an den grossen Aktionstagen im November einsetzt, zeigt unser Ratgeber zu Singles Day, Black Friday und Cyber Monday.

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