Spielzeug kaufen - Sicherheit, Altersangaben und der richtige Preis
Ob zum Geburtstag, zum Samichlaus oder unter den Weihnachtsbaum: Spielzeug soll Freude machen und kein Risiko sein. Hier erfährst du, was die Schweizer Regeln für Spielsachen leisten und wo ihre Grenzen liegen, worauf du bei Kleinteilen, Magneten, Knopfbatterien und Kinderschminke achtest, warum Direktbestellungen bei ausländischen Plattformen ein Extrarisiko sind und wie du gute Qualität zu einem fairen Preis findest, auch geliehen oder gebraucht.
Was die Schweizer Regeln garantieren und was nicht
Die Sicherheit von Spielzeug regelt in der Schweiz die Spielzeugverordnung, eine Verordnung im Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht. Sie orientiert sich an der Spielzeugrichtlinie der EU, und die Schweiz übernimmt deren Änderungen, damit das Sicherheitsniveau gleich bleibt. Eine Zulassung vor dem Verkauf gibt es aber nicht: Niemand prüft ein Spielzeug, bevor es im Regal liegt. Hersteller, Importeure und Händler müssen die Sicherheit selbst sicherstellen, und für importierte Ware ist der Schweizer Importeur verantwortlich.
Die Behörden kontrollieren stichprobenweise. Zuständig sind die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker mit ihren kantonalen Laboratorien, zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Bei einer Kontrolle der Kantonschemiker fielen 14 von 164 Spielsachen durch, also 9%. Sechs davon wurden wegen Erstickungsgefahr zurückgerufen, zu einem gab es eine öffentliche Warnung. In elf Fällen ging es um mangelnde mechanische Festigkeit oder zu starke Magnete, in drei Fällen um fehlende oder falsche Kennzeichnung, Warnhinweise oder Anleitungen.
Auch ein CE-Zeichen ist für sich allein kein Beweis für Sicherheit. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt fand beanstandete Produkte, die ein CE-Zeichen trugen, und auf Spielzeug von Temu und Shein tauchten gefälschte CE-Zeichen auf. Verlass dich deshalb lieber auf einen Händler, der in der Schweiz greifbar ist, und auf deine eigene Prüfung.
Altersangaben, Kleinteile und Magnete
Ein Warnhinweis gegen die Verwendung unter 36 Monaten kennzeichnet Spielzeug mit Risiken für die Kleinsten, typischerweise Kleinteile, die sich lösen und verschluckt werden können. Genau darauf konzentrieren sich die Schweizer Kontrollen: Spielzeug für Kinder unter drei Jahren wird gezielt darauf geprüft, ob Teile abgehen. Steht der Hinweis auf der Packung, gehört das Spielzeug nicht in die Hände eines Kleinkinds, auch nicht «nur kurz» mit dem älteren Geschwister.
Ein zweiter Schwerpunkt der Kontrollen war magnetisches Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren. Mangelnde mechanische Festigkeit oder zu starke Magnete waren der häufigste Grund für Beanstandungen. Prüfe bei Magnetspielzeug deshalb besonders genau, ob alle Teile fest sitzen, und kaufe es bei einem Händler, der für seine Ware geradesteht.
Knopfbatterien: ein unterschätztes Risiko
Viele Spielsachen blinken, piepsen oder sprechen, und dafür steckt oft eine Knopfbatterie drin. Tox Info Suisse erhielt jährlich rund 80 bis 90 Anfragen zu verschluckten Knopfbatterien, etwa zwei Drittel davon betrafen Kinder unter 6 Jahren. In rund der Hälfte der Fälle bei Kindern war eine unsachgemässe Aufbewahrung die Ursache, also lose herumliegende Ersatz- oder Altbatterien.
Bewahre Batterien deshalb ausser Reichweite auf und entsorge leere sofort. Besteht der Verdacht, dass dein Kind eine Knopfbatterie verschluckt hat, fahr sofort auf die Notfallstation eines Kinderspitals, denn Verätzungen können rasch fortschreiten. Bei anderen Vergiftungsfragen erreichst du Tox Info Suisse rund um die Uhr unter der Nummer 145.
Kinderschminke und Nagellack
Schminkkoffer und Nagellack für Kinder sehen harmlos aus, schnitten bei einer Kontrolle aber schlecht ab. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt beanstandete 68% der Proben von Kinderkosmetik, 45% wurden mit einem Verkaufsverbot belegt. Beim Nagellack entsprachen sogar 82% der Proben nicht den Vorschriften. Wer solche Produkte verschenken will, kauft sie am besten bei einem Händler in der Schweiz und lässt im Zweifel lieber die Finger davon.
Das Extrarisiko bei Direktbestellungen aus dem Ausland
Anders als in der EU sind in der Schweiz private Direktimporte aus ausländischen Shops erlaubt. Spielzeug, das die Schweizer Vorschriften nicht erfüllt, kann so legal in einem Haushalt landen, denn ausländische Plattformen unterstehen nicht dem Schweizer Recht. Wie gross der Unterschied sein kann, zeigte ein Test des Genfer Kantonschemikers mit dem Westschweizer Fernsehen RTS: Von 20 Plüschtieren für Kinder unter drei Jahren fielen sechs bei den mechanischen Tests durch, weil Augen oder Nasen abgingen oder Nähte nachgaben. Fünf davon waren bei Shein, Temu oder AliExpress gekauft, eines war eine Fälschung von einem Markt. Die zehn Plüschtiere aus Schweizer Geschäften bestanden alle.
Der Kantonschemiker bezeichnete die Erstickungsgefahr als real und lebensbedrohlich und hielt fest, dass die Behörden gegen ausländische Verkaufsseiten nichts unternehmen können: Wer dort kauft, tut das auf eigenes Risiko. Der Bund hat angekündigt, das Produktsicherheitsrecht für Onlineplattformen überarbeiten zu wollen, Einzelheiten und Zeitplan waren aber offen.
| Shop mit Adresse in der Schweiz | Direktbestellung bei ausländischer Plattform | |
|---|---|---|
| Rechtsrahmen | Schweizer Recht und Kontrollen | nicht dem Schweizer Recht unterstellt |
| Verantwortung | Schweizer Händler oder Importeur | Kauf auf eigenes Risiko |
| Behörden | können kontrollieren und Rückrufe veranlassen | können nicht eingreifen |
| Im Plüschtier-Test | alle zehn bestanden | fünf durchgefallen |
Der Beobachter rät deshalb, Spielzeug in Schweizer Geschäften oder in Onlineshops mit Schweizer Adresse im Impressum zu kaufen. Eine .ch-Endung allein reicht nicht. Shops mit Sitz in der EU erfüllen laut BLV dieselben Sicherheitsanforderungen. Bist du unsicher, kannst du dich an das kantonale Laboratorium wenden.
Qualität mit Händen und Nase prüfen
Im Laden kannst du vieles selbst testen, und die Stiftung für Konsumentenschutz nennt dafür einfache Kriterien. Riecht ein Spielzeug stark, lass es liegen. Kratz kurz an der Farbe, ob sie abblättert, und zieh an Kleinteilen wie Knöpfen, Augen oder Rädern, ob sie sich leicht lösen. Bei Plüschtieren lohnt sich ein Blick auf die Nähte, denn genau dort versagten die durchgefallenen Exemplare im Test.
Gute Qualität hat ihren Preis: Hochwertigeres Spielzeug kostet laut Konsumentenschutz meist mehr. Ein tiefer Preis ist darum allein kein Schnäppchen, wenn Farbe, Nähte oder Kleinteile den einfachen Test im Laden nicht bestehen.
Ausleihen und gebraucht kaufen
Nicht jedes Spielzeug muss gekauft werden. In der Schweiz und in Liechtenstein gibt es laut dem Verband der Schweizer Ludotheken rund 350 Ludotheken. Sie verleihen Spielsachen und Spiele für jedes Alter zu geringen Kosten und werden meist als gemeinnützige Vereine von Freiwilligen geführt. Das ist ideal, um auszuprobieren, ob ein Kind ein teures Spiel wirklich mag, bevor du es kaufst, oder um eine kurze Phase zu überbrücken.
Auch gebrauchtes Spielzeug ist eine gute Wahl. Laut der Stiftung für Konsumentenschutz sind bei Secondhand-Spielsachen chemische Ausdünstungen oft schon abgeklungen. Prüfe gebrauchte Stücke trotzdem genauso gründlich auf lose Teile und abblätternde Farbe wie im Laden. Weitere Ideen für den Einkauf rund um Kinder und Haushalt findest du in unserer Kategorie Familie.
Den richtigen Preis bezahlen
Laut GfK Schweiz planten Haushalte im Schnitt CHF 411 für Weihnachtsspielzeug ein, nachdem es im Jahr davor mit CHF 500 einen Rekord gegeben hatte. Leg deshalb vorher fest, wie viel du pro Kind ausgeben willst. Wie du das ganze Festtagsbudget aufteilst, zeigt unser Ratgeber zum Geschenkbudget.
Bei Aktionen lohnt sich ein zweiter Blick auf den durchgestrichenen Preis, gerade bei teureren Geschenken. Wie du erkennst, ob ein Rabatt echt ist, erklären wir in Echter Rabatt oder Lockvogel?. Aktuelle Angebote für die Festtage findest du unter Weihnachtsangebote.
Rückrufe im Blick behalten
Auch sorgfältig ausgewähltes Spielzeug kann sich nachträglich als gefährlich herausstellen. Das BLV veröffentlicht öffentliche Warnungen und Rückrufe von Gebrauchsgegenständen, darunter Spielzeug, etwa Plüschtiere, bei denen sich Ohren oder Beine lösen. Mit der App RecallSwiss bekommst du solche Meldungen direkt aufs Handy, auf Wunsch auch per SMS oder E-Mail.
Vor dem nächsten Kauf hilft dieser kurze Check:
Kurzer Check vor dem Spielzeugkauf
- Passt das Spielzeug zum Alter, und steht ein Warnhinweis für Kinder unter 36 Monaten darauf?
- Sitzen Kleinteile, Magnete und Nähte fest, und blättert keine Farbe ab?
- Riecht das Spielzeug unauffällig?
- Liegen Knopfbatterien, auch Ersatzbatterien, sicher ausser Reichweite?
- Hat der Shop eine Adresse in der Schweiz oder in der EU im Impressum?
- Liegt der Preis im Budget, und ist der Rabatt echt?
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