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Im Ausland bestellen - Zoll, Mehrwertsteuer und Gebühren

Im Ausland bestellen - Zoll, Mehrwertsteuer und Gebühren

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Ein Preis in einem ausländischen Onlineshop ist selten der Preis, den du am Ende bezahlst. Kommt das Paket über die Grenze, fallen je nach Bestellung Mehrwertsteuer bei der Einfuhr, Zollabgaben und eine Gebühr des Transportunternehmens an, und meist bezahlst du diese erst bei der Zustellung. Hier erfährst du, wie du den Endpreis vor dem Kauf ausrechnest, wann der Zoll gar nichts verlangt, wie du doppelte Mehrwertsteuer vermeidest und wie du Einfuhrabgaben bei einer Rücksendung zurückbekommst.

Was im Endpreis steckt

Der Endpreis einer Auslandsbestellung setzt sich aus bis zu fünf Teilen zusammen: dem Preis der Ware, den Versandkosten, der Einfuhrsteuer, allfälligen Zollabgaben und der Verzollungsgebühr des Transportunternehmens. Wenn der Absender nichts anderes angibt, bezahlst in der Regel du als Empfängerin oder Empfänger die Einfuhrsteuer, den Zoll und die Gebühr.

Die Einfuhrsteuer entspricht der Schweizer Mehrwertsteuer: 8.1% für die meisten Waren und 2.6% für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und Medikamente. Berechnet wird sie laut dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf dem bezahlten Preis plus Versand, Versicherung und allfälligen Zollabgaben. Eine ausländische Mehrwertsteuer auf der Rechnung zählt nicht dazu. Bezahlst du in Euro oder einer anderen Fremdwährung, wird zum Devisenkurs (Verkauf) des Vortags umgerechnet.

Die Verzollungsgebühr legt nicht der Zoll fest, sondern das Transportunternehmen. Das BAZG hat darauf keinen Einfluss und weist selbst darauf hin, dass sich die Gesamtkosten deshalb nicht im Voraus genau bestimmen lassen. Im Rechenbeispiel weiter unten ist sie der grösste Zusatzposten.

Wann der Zoll nichts verlangt

Beträgt die Einfuhrsteuer CHF 5 oder weniger, wird sie nicht erhoben. Dasselbe gilt für Zollabgaben von CHF 5 oder weniger. Beim Normalsatz von 8.1% bleibt die Steuer bis zu einem Wert von rund CHF 61 für Ware und Versand zusammen innerhalb dieser Grenze. Für Waren zum reduzierten Satz von 2.6%, etwa Bücher, liegt die Grenze bei rund CHF 192.

Wichtig ist, dass der Versand mitzählt. Bestellst du Ware für CHF 50 und bezahlst CHF 8 Versand, ergibt das einen Wert von CHF 58. Die Einfuhrsteuer von 8.1% beträgt dann CHF 4.70, also weniger als CHF 5, und der Zoll erhebt nichts. Ob das Transportunternehmen in einem solchen Fall trotzdem eine Gebühr verlangt, steht in dessen Bedingungen, und es lohnt sich, dort nachzuschauen.

Zollabgaben fallen nur für wenige Waren an

Für Industrieprodukte erhebt die Schweiz keine Zölle mehr, egal aus welchem Land sie stammen. Für solche Waren fällt also kein Zoll an, die Einfuhrsteuer aber trotzdem.

Zoll bleibt auf Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Produkten sowie auf Alkohol und Tabak. Er wird nach dem Bruttogewicht inklusive Verpackung berechnet und liegt oft unter CHF 1 pro Kilogramm, für Alkohol, Tabak und Lebensmittel kann er aber deutlich höher sein. Bestellst du solche Waren, gehört der Zoll in deine Rechnung, und weil er in die Berechnungsgrundlage einfliesst, erhöht er auch die Einfuhrsteuer.

Die Gebühren von Post und Kurierdiensten

Jedes Transportunternehmen hat einen eigenen Tarif für die Verzollung. Die Höhe hängt davon ab, wer dein Paket zustellt und mit welchem Dienst es verschickt wurde.

Laut Tarif der Post setzt sich die Gebühr aus einer Grundgebühr von CHF 13 für Pakete aus der EU oder CHF 16 aus anderen Ländern und einem Zuschlag von 3% des Warenwerts zusammen. In diesen Wert fliessen Versand und allfällige Zollabgaben ein. Bezahlst du online, ist die Gebühr CHF 1.50 tiefer, und gedeckelt ist sie bei CHF 70. Die Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die noch dazukommt. Bezahlen kannst du online in «Meine Sendungen», mit TWINT oder bar bei der Zustellung. Schau vor einer Bestellung im aktuellen Tarif der Post nach, ob diese Beträge noch gelten.

Kurierdienste rechnen anders. DHL Express verlangt bei Paketen, bei denen der Empfänger die Abgaben bezahlt, zum Beispiel eine Bearbeitungsgebühr von 3% und eine feste Verzollungsgebühr von CHF 13 für Standardpakete. Weil sich die Gebühren je nach Transportunternehmen und Dienst unterscheiden, lohnt sich vor dem Kauf ein Blick darauf, mit wem der Shop verschickt.

Rechenbeispiel: Kopfhörer für CHF 80

Angenommen, du bestellst Kopfhörer für CHF 80 in einem Shop aus der EU und bezahlst CHF 10 Versand. Die Post stellt zu, und du bezahlst die Gebühr nicht online. Die Berechnungsgrundlage beträgt CHF 90, die Einfuhrsteuer von 8.1% darauf CHF 7.29. Das ist mehr als CHF 5, also wird sie erhoben. Zoll fällt nicht an, weil Kopfhörer ein Industrieprodukt sind.

Die Verzollungsgebühr der Post beträgt CHF 13 Grundgebühr plus 3% von CHF 90, also CHF 2.70, zusammen CHF 15.70. Mit 8.1% Mehrwertsteuer darauf werden daraus CHF 16.97. Insgesamt bezahlst du CHF 114.26 und damit CHF 34.26 oder rund 43% mehr als der Preis im Shop. Hättest du online bezahlt, wäre die Gebühr vor der Mehrwertsteuer CHF 1.50 tiefer gewesen.

Was die Kopfhörer wirklich kosten

  • Ware

    70% - CHF 80

    Preis im Shop

  • Versand

    9% - CHF 10

    Vom Shop verrechnet

  • Einfuhrsteuer

    6% - CHF 7

    8.1% auf CHF 90

  • Verzollungsgebühr

    15% - CHF 17

    Post, inklusive Mehrwertsteuer

CHF 80 + CHF 10 + CHF 7.29 + CHF 16.97 = CHF 114.26 Endpreis.

Das Beispiel zeigt, warum sich kleine Bestellungen aus dem Ausland oft weniger lohnen als gedacht. Die Grundgebühr von CHF 13 hängt nicht vom Warenwert ab und wiegt bei tiefen Beträgen entsprechend schwer.

Zwei verbreitete Irrtümer

Rund um Auslandsbestellungen halten sich zwei Regeln, die für Online-Einkäufe gar nicht gelten. Beide führen dazu, dass Abgaben überraschend kommen.

Die Wertfreigrenze von CHF 150

Die Wertfreigrenze von CHF 150 pro Person und Tag gilt nur für Waren, die du selbst über die Grenze bringst, etwa nach einem Einkauf im Nachbarland. Für Bestellungen, die per Post oder Kurier zu dir nach Hause geliefert werden, gilt sie nicht. Dort zählt allein die Grenze von CHF 5 Einfuhrsteuer.

Geschenke und Online-Einkäufe

Schickt dir eine Privatperson aus dem Ausland ein Geschenk, ist es bis zu einem Warenwert von CHF 100 pro Paket frei von Zoll und Einfuhrsteuer, ausser bei Alkohol und Tabak. Online-Einkäufe gelten aber nie als Geschenk, auch nicht Käufe auf Online-Auktionen.

Shops, die Schweizer Mehrwertsteuer verrechnen

Ausländische Händler, die mit Kleinsendungen in die Schweiz mindestens CHF 100’000 Umsatz im Jahr machen, müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Schweizer Mehrwertsteuer registrieren. Diese Versandhandelsregelung kann auch Online-Plattformen treffen, über die in die Schweiz verkauft wird. Ein registrierter Shop verrechnet dir die Schweizer Mehrwertsteuer direkt an der Kasse, und seine Pakete gelten als Inlandlieferung.

Erkennbar ist das an der Rechnung, auf der die Schweizer Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, und an der Paketetikette: Dort müssen der Name des Händlers und seine Schweizer Mehrwertsteuernummer stehen. Die ESTV veröffentlicht ausserdem eine Liste der registrierten Versandhändler und Plattformen, in der du einen Shop vor dem Kauf nachschlagen kannst.

Verlangt das Transportunternehmen bei einem solchen Paket trotzdem Einfuhrsteuer, bezahlst du sie doppelt. ESTV und BAZG erstatten sie in der Regel nicht zurück, die Klärung ist Sache zwischen dir, dem Transportunternehmen und dem Händler. Verantwortlich dafür, dass keine doppelte Steuer anfällt, ist der Händler. Wende dich also zuerst an ihn und bewahre Rechnung und Etikette auf.

Ausländische Mehrwertsteuer auf der Rechnung

Viele ausländische Shops zeigen Preise inklusive der Mehrwertsteuer ihres Landes. Die Schweizer Einfuhrsteuer fällt trotzdem an, denn es gibt kein Abkommen, das eine doppelte Belastung verhindert. Das BAZG kann die Steuer eines anderen Landes nicht zurückerstatten.

Zurückholen kannst du die ausländische Mehrwertsteuer nur beim Händler selbst, der dafür unter Umständen einen Ausfuhrnachweis verlangt. Einfacher ist es, schon vor der Bestellung zu prüfen, ob der Shop bei Lieferung in die Schweiz die Preise ohne seine eigene Mehrwertsteuer ausweist. Stell dazu im Shop die Schweiz als Lieferland ein und vergleiche den Preis im Warenkorb.

Rücksendung: Einfuhrabgaben zurückholen

Schickst du eine Bestellung zurück, bekommst du Einfuhrsteuer und Zoll nicht automatisch zurück. Eine Rückerstattung ist möglich, wenn die Ware unverändert innerhalb von drei Jahren wieder ins Ausland geht, zum Beispiel weil du die Annahme verweigert hast, vom Vertrag zurückgetreten bist oder die Ware defekt ist. Beantragt wird sie mit der Ausfuhranmeldung.

Das BAZG rät, die Sendung auf dem Lieferschein als Rücksendung zu kennzeichnen und die Regeln des Transportunternehmens zu prüfen, mit dem du zurückschickst. Auch DHL hält fest, dass Einfuhrabgaben nicht von selbst storniert werden, du musst dich also beim Transportunternehmen melden. Willst du eine Veranlagung des Zolls anfechten, hast du dafür 60 Tage Zeit, warte also nicht zu lange. Was eine verweigerte Annahme bei den Gebühren bedeutet, erfragst du am besten direkt beim Transportunternehmen. DHL schickt ein verweigertes Paket an den Absender zurück.

Ob du die Ware überhaupt zurückgeben darfst, ist eine andere Frage. Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines Rückgaberecht für Online-Einkäufe, entscheidend sind die Bedingungen des Shops. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zu deinen Rechten beim Online-Einkauf.

Verbotene Waren und Fälschungen

Manche Waren darfst du als Privatperson gar nicht oder nur eingeschränkt einführen. Dazu gehören laut BAZG Waffen, Radarwarngeräte, Betäubungsmittel und bestimmte Medikamente, Raubkopien, gefälschte Markenartikel sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten und gewisse tierische Produkte. Für einige Waren brauchst du eine Bewilligung.

Gerade bei auffällig günstigen Markenartikeln ist Vorsicht angebracht, denn gefälschte Ware darfst du nicht einführen. Kläre vor dem Kauf ab, ob für das Produkt Einschränkungen oder eine Bewilligungspflicht gelten.

«Zoll hält Sendung zurück»

Zeigt die Sendungsverfolgung an, dass der Zoll dein Paket zurückhält, ist das meist kein Grund zur Sorge. In der Regel bedeutet der Status, dass die Verzollung läuft, und nicht, dass das Paket beschlagnahmt wurde.

Einen Gebührenrechner für Pakete bietet das BAZG nicht an, weil die Gebühren der Transportunternehmen unterschiedlich sind. Es zeigt aber ein Rechenbeispiel, nach dem du dich richten kannst. Die App QuickZoll des BAZG ist vor allem für Reisende gedacht, die Waren beim Grenzübertritt anmelden.

Kurzer Check vor der Bestellung

Mit ein paar Fragen weisst du vor dem Klick auf «Bestellen», was dich die Lieferung wirklich kostet:

  • Liegen Ware und Versand zusammen über rund CHF 61, beziehungsweise rund CHF 192 bei Büchern und Lebensmitteln? Dann fällt Einfuhrsteuer an.
  • Ist der Shop für die Schweizer Mehrwertsteuer registriert? Dann siehst du die Schweizer Mehrwertsteuer schon an der Kasse, und es sollte keine weitere Einfuhrsteuer anfallen.
  • Zeigt der Shop bei Lieferung in die Schweiz Preise ohne seine eigene Mehrwertsteuer?
  • Mit welchem Transportunternehmen wird verschickt, und was verlangt es laut aktuellem Tarif für die Verzollung?
  • Bestellst du Lebensmittel, Alkohol oder Tabak, für die zusätzlich Zoll anfällt?
  • Wie läuft eine Rücksendung, und wer hilft dir, die Einfuhrabgaben zurückzuholen?

Rechne die Beträge zusammen und vergleiche den Endpreis mit dem Angebot eines Schweizer Shops. Erst dann siehst du, ob sich die Bestellung im Ausland wirklich lohnt.

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